Bei Ihrem Antrag auf Zulassung oder bei Ihrem Antrag auf Immatrikulation müssen Sie bereits angeben, ob Sie ein Studium abgeschlossen haben oder ob Sie bereits studieren oder studiert haben.
> Auskunftsformular (auf der rechten Seite unter Downloads)
Mit diesem Auskunftsformular kann auch der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô gestellt werden, wenn:
- das Zweitstudium aus berufsrechtlichen Regelungen erforderlich ist (z.B. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) oder
- es sich um Studium eines Erweiterungsfaches handelt.
Das Auskunftsformular muss umgehend ausgefüllt und innerhalb der Frist vor Vorlesungsbeginn an studium@uni-ulm.de geschickt werden.
Nach der Prüfung des Auskunftsformulars erhalten die Studierenden, die gebührenpflichtig sind, einen ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô²ú±ð²õ³¦³ó±ð¾±»å.
Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô: Um von den Gebühren befreit zu werden, muss ein Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô eingereicht werden. Diesen Antrag finden Sie auf dieser Internetseite. > Auf der rechten Seite unter Downloads.
Befreiungen von den Zweitstudiengebühren können in den folgenden Fällen beantragt werden:
- bei einer Beurlaubung
- während des praktischen Jahres
- während eines praktischen Studiensemesters
- bei Studierenden, bei denen sich ihre Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt
Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist:
Der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô) eingereicht werden!
Wenn die Unterlagen und Nachweise unverschuldet nicht vorliegen oder erst später eingereicht werden können, wenden Sie sich bitte an:
studium@uni-ulm.de