ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô 

für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium in Baden-Württemberg
Seit dem Wintersemester 2017/2018 werden in Baden-Württemberg ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium erhoben.

 

Rechtsgrundlage für die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô ist das Landeshochschulgebührengesetz ().

Hinweise für alle gebührenpflichtigen Studierenden an der ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ

 

  • Der Gebührenbescheid, den Sie zum Zeitpunkt der Zulassung oder Einschreibung bekommen haben, gilt für Ihr ganzes Studium an der ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ.
  • Der Semesterbeitrag ist zusätzlich zu bezahlen.
  • Im der ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ finden Sie alle Informationen zu Ihren ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô und Beiträgen für das jeweilige Semester.
  • Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen: 10.02. für das Sommersemester und 10.08. für das Wintersemester.
  • Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist: Der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô) eingereicht werden!

Hinweis Anträge auf (Teil-) Stundung und (Teil-) Erlass


Eine (Teil-) Stundung oder ein (Teil-) Erlass von der Gebührenpflicht ist nur in sehr wenigen, gesetzlich geregelten Fällen möglich. Sollte ein solcher Fall auf Sie zutreffen, kontaktieren Sie uns bitte. Die Anträge auf (Teil-) Stundung oder ein (Teil-) Erlass sind bis spätestens 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester an die folgende E-Mail-Adresse zu senden:
studium(at)uni-ulm.de

 

Bitte beachten Sie: 
Diese Frist gilt ab dem Wintersemester 2026/2027! 

Die Studiengebühr ist unter Nennung des Verwendungszwecks für das Sommersemester 2026 
auf das Konto der ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ zu überweisen. Den Verwendungszweck finden Sie direkt nach dem
Login im Campusportal.

Rückmeldungsfrist: 10.02.

Für Internationale Studierende: Studiengebühr 1.500 EUR

Für ein Zweitstudium: Studiengebühr 650 EUR

Informationen über den Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag finden Sie hier.

Die Studiengebühr ist unter Nennung des Verwendungszwecks für das Wintersemester 2026/2027
auf das Konto der ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ zu überweisen. Den Verwendungszweck finden Sie direkt nach dem
Login im Campusportal.

Rückmeldungsfrist: 10.08.

Für Internationale Studierende: Studiengebühr 1.500 EUR

Für ein Zweitstudium: Studiengebühr 650 EUR

Informationen über den Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag finden Sie hier.

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô für internationale Studierende

Alle internationalen Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Norwegen, Island, Liechtenstein) besitzen (Drittstaatler*innen, die zum Zwecke des Studiums nach Deutschland kommen), müssen ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô bezahlen.

Normalerweise haben diese Studierende eine Aufenthaltserlaubnis nach .

Bewerbende und Studierende bekommen von der ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ einen ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô²ú±ð²õ³¦³ó±ð¾±»å.

Beantragung einer Ausnahme: Um von der Gebührenpflicht ausgenommen zu werden, muss das Auskunftsformular ausgefüllt werden und mit allen notwendigen Nachweisen oder Belegen bei uns eingereicht werden. Ob eine Ausnahme auf Sie zutrifft, können Sie dem Auskunftsformular (auf der rechten Seite unter Downloads) entnehmen.

Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô: Um von den Gebühren befreit zu werden, muss ein Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô eingereicht werden. Diesen Antrag finden Sie auf dieser Internetseite. > Auf der rechten Seite unter Downloads.
 

Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist:
Der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô) eingereicht werden!

Wenn die Unterlagen und Nachweise unverschuldet nicht vorliegen oder erst später eingereicht werden können, wenden Sie sich bitte an:

studium@uni-ulm.de

Bei Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird die bereits bezahlte Studiengebühr erstattet. 

Die Rückerstattung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô auf die ursprüngliche Zahlungsart bei einer Exmatrikulation erfolgt automatisch!

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô für ein Zweitstudium

Zweitstudiengebühren müssen Bewerbende oder Studierende bezahlen, wenn es sich um:

  • einen zweiten oder weiteren Bachelorabschluss,
  • einen zweiten oder weiteren Masterabschluss
  • ein zweites oder zusätzliches Staatsexamen handelt.

Studienabschlüsse im Ausland sind dabei nicht relevant.

Ab dem Sommersemester 2025 entfallen die Zweitstudiengebühren für Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg. Für die Rückmeldung muss nur noch der Semesterbeitrag überwiesen werden, wenn ein Lehramtsstudium als Zweitstudium absolviert wird.

Die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô werden nicht doppelt erhoben.

> Wer ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô für internationale Studierende bezahlt, muss keine Zweitstudiengebühren bezahlen.
 

Bei Ihrem Antrag auf Zulassung oder bei Ihrem Antrag auf Immatrikulation müssen Sie bereits angeben, ob Sie ein Studium abgeschlossen haben oder ob Sie bereits studieren oder studiert haben. 

> Auskunftsformular (auf der rechten Seite unter Downloads)

Mit diesem Auskunftsformular kann auch der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô gestellt werden, wenn:

  • das Zweitstudium aus berufsrechtlichen Regelungen erforderlich ist (z.B. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) oder
  • es sich um Studium eines Erweiterungsfaches handelt.

Das Auskunftsformular muss umgehend ausgefüllt und innerhalb der Frist vor Vorlesungsbeginn an studium@uni-ulm.de geschickt werden.

Nach der Prüfung des Auskunftsformulars erhalten die Studierenden, die gebührenpflichtig sind, einen ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô²ú±ð²õ³¦³ó±ð¾±»å.
 

Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô: Um von den Gebühren befreit zu werden, muss ein Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô eingereicht werden. Diesen Antrag finden Sie auf dieser Internetseite. > Auf der rechten Seite unter Downloads.

Befreiungen von den Zweitstudiengebühren können in den folgenden Fällen beantragt werden:

  • bei einer Beurlaubung
  • während des praktischen Jahres
  • während eines praktischen Studiensemesters
  • bei Studierenden, bei denen sich ihre Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt

Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist:

Der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô) eingereicht werden!

Wenn die Unterlagen und Nachweise unverschuldet nicht vorliegen oder erst später eingereicht werden können, wenden Sie sich bitte an:

studium@uni-ulm.de

 

Gesetze / Rechtsgrundlagen / Dokumente

 

 

Kontakt

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô


µþü°ù´Çö´Ú´Ú²Ô³Ü²Ô²µ²õ³ú±ð¾±³Ù±ð²Ô
(nach vorheriger Terminvereinbarung)
Di:        10:00 - 11:30 Uhr
            14:00 - 15:30 Uhr
Mi, Do:   9:00 - 11:30 Uhr
            14:00 - 15:30 Uhr

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 13:00 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstr. 22
89081 Ulm

 

Downloads

Auskunftsformular zur Beurteilung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ôpflicht oder ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ôfreiheit Internationaler Studierender (pdf)

Auskunftsformular Zweitstudium § 8 LHGebG (pdf)

Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist:

Der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô) eingereicht werden!

Antrag auf Befreiung ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô Internationale Studierende § 6 LHGebG und Zweitstudierende § 8 Abs. 4 LHGebG (pdf)