- Zugangsvoraussetzung in einen zulassungsfeien Bachelorstudiengang ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung für eine ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ. Diese muss im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie* dieses Dokuments vorliegen.
- erforderliche Sprachkenntnisse: deutsch
- genehmigter Antrag auf Anerkennung des jeweiligen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²ões
Eine fachgebundene Hochschulreife (oft auch als Fachabitur bezeichnet) berechtigt grundsätzlich zu einem Studium an einer ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ, allerdings mit der Einschränkung, dass nur bestimmte ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð (entsprechend der in der Schule gewählten Fachrichtung) studiert werden können.
Die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) wird oft verwechselt mit der Fachhochschulreife. Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an einer ºÚÁÏ´«ËÍÃÅ.
Die Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Immatrikulationsunterlagen.
*Bei einer amtlich beglaubigten Kopie handelt es sich um eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte deutsche Behörde (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) oder einen Notar.
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