Satzung der BUND-Hochschulgruppe
§1 GrundsÀtze
1. Die BUND-Hochschulgruppe Ulm versteht sich als örtliche Gruppe des BUND-Kreisverbandes Ulm.
2. Zweck der BUND-Hochschulgruppe Ulm ist die Förderung und Umsetzung des Umwelt- und Naturschutzes an der UniversitĂ€t Ulm im umfassenden Sinne als Schutz auch der WĂŒrde und Unversehrtheit des Menschen, der natĂŒrlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Existenz von Tieren und Pflanzen sowie der Bewahrung all dieser GĂŒter vor einer BeeintrĂ€chtigung und Zerstörung.
3. Dazu zÀhlen insbesondere
· die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere die Ressourcenschonung, an der UniversitÀt Ulm
· die Förderung der Umweltbildung durch gezielte Ăffentlichkeitsarbeit an der UniversitĂ€t Ulm
· die Förderung des Naturschutzes und der Erhaltung der biologischen DiversitÀt an der UniversitÀt Ulm und im Bereich des Oberen Eselsberges.
§2 Organe
1. Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem*r Sprecher*in, einem stellvertretenden Sprecher*in, einem Schatzmeister*in sowie einem SchriftfĂŒhrer*in. Sie leiten die Sitzungen, fĂŒhren Protokoll, verwalten die Kasse und reprĂ€sentieren die Hochschulgruppe nach auĂen. Die Wahl des Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Wiederwahlen sind zulĂ€ssig. Die Amtszeit betrĂ€gt zwei Semester.
Der/Die Sprecher*in fungiert als Ansprechpartner fĂŒr die StuVe.
2. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal in der Woche statt. Dazu wird vom Vorstand schriftlich mit Tagesordnung eingeladen. Sie fasst BeschlĂŒsse und wĂ€hlt den Vorstand. Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Alle Mitglieder der BUND-HSG können AntrĂ€ge in der Mitgliederversammlung stellen.
§3 Mitgliedschaft
1. Jede*r Studierende, Mitarbeiter und Alumni der UniversitĂ€t Ulm kann ordentliches Mitglied der BUND-HSG werden. Vorrausetzung fĂŒr die Mitgliedschaft ist, dass die entsprechende Person auf mindestens vier Sitzungen anwesend war.
2. Die nicht-ordentliche Mitgliedschaft steht fĂŒr alle Personen auch auĂerhalb der UniversitĂ€t Ulm offen. Sie dĂŒrfen auf Versammlungen anwesend sein und mitdiskutieren, sind aber nicht stimmberechtigt.
3. Die ordentliche und nicht-ordentliche Mitgliedschaft wird verweigert, wenn Personen in ihrem Denken und Handeln gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoĂen.