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Hochschulzugang mit der ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ

 

Beruflich Qualifizierte mit mindestens ³ú·É±ð¾±Âáä³ó°ù¾±²µ±ðr Berufsausbildung können eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch Bestehen einer ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ erwerben.

Zur ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ wird zugelassen, wer

  • eine mindestens ³ú·É±ð¾±Âáä³ó°ù¾±²µ±ð, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen hat,
  • eine dreijährige Berufserfahrung
  • und ein µþ±ð°ù²¹³Ù³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²õ±è°ù䳦³ó erbringt.

Der Antrag auf Zulassung
zur ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ für eine Bewerbung zum Wintersemester muss bis zum 31. Januar (Ausschlussfrist) unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Ulm eingegangen sein.

Die ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ für beruflich Qualifizierte ist kostenpflichtig.
Die Universität Ulm erhebt eine Gebühr von 140 €.
Für die Durchführung des Tests ist eine Testgebühr an das Studienkolleg zu entrichten,
diese beträgt 200 €.

Die ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ findet einmal im Jahr (voraussichtlich Mai) statt
und wird am ,
für technische und mathematische Studiengänge am , durchgeführt.

Die ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ besteht aus

  • einer schriftlichen Prüfung (in den Fächern Deutsch, Englisch und eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit)
  • einer mündlichen Prüfung (Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen)

Kontakt

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89081 Ulm

studium(at)uni-ulm.de
+4973150-24444